Betreuungsrecht / Verfügungen
Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Thema vieler Veranstaltungen. Wegen persönlicher Lebensumstände gibt es allerdings keine allgemein gültige Formulierung und Antwort. Helfen kann hier das Betreuungsrecht, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz; hier anklicken:
Link zu der entsprechenden Seite des Bundesministerium der Justiz
Und damit auch die Arztrechnung noch dann bei der PBeaKK eingereicht werden kann, wenn der Versicherte einmal selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, sollte rechtzeitig einer Person des Vertrauens bei der PBeaKK die entsprechende Vollmacht erteilt worden sein. Das erforderliche Formular steht zum Download auf der Homepage der PBeaKK zur Verfügung.