Betreuungsrecht / Verfügungen

Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Thema vieler Veranstaltun­gen. Wegen persönlicher Lebensumstände gibt es allerdings keine allgemein gültige Formulierung und Antwort. Helfen kann hier das Betreuungsrecht, herausgegeben vom Bundes­ministerium der Justiz; hier anklicken:

Link zu der entsprechenden Seite des Bundesministerium der Justiz 

Und damit auch die Arztrechnung noch dann bei der PBeaKK eingereicht werden kann, wenn der Versicherte einmal selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, sollte rechtzeitig einer Person des Vertrau­ens bei der PBeaKK die entsprechende Vollmacht erteilt worden sein. Das erforderliche Formular steht zum Download auf der Homepage der PBeaKK zur Verfügung.